Anmeldung/Bezahlung bei Inn- und Auslandtouren:
Preis/Leistung:
Klare Preis-/Leistungs-Angaben bei jeder Tourenwoche oder Reise. Bei Programmänderungen wegen schlechten Wetters, Naturkatastrophen oder Lawinengefahr gehen die Mehrkosten für Hotels,
Bahnen, Taxis, usw. zulasten der Teilnehmer.
Versicherung:
Jeder Teilnehmer muss für seinen Versicherungsschutz (inkl. eine Annullationskostenversicherung) selber aufkommen. Ich empfehle Ihnen zusätzlich die Rettungskarte der Air Zermatt oder der
SRFW .
Rücktrittsbedingungen:
Bei vorzeitiger Abmeldung entstehen für Sie folgende Kosten: ( bei Tourenwochen in der Schweiz )
40 - 21 Tage vor Kursbeginn: Fr. 700.-
20 - 14 Tage vor Kursbeginn Fr. 1`000.-
13 - 1 Tag vor Kursbeginn: 100% des Kursbetrages,
Bei Auslandreisen ist eine Annullationskostenversicherung obligatorisch! Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der Veranstaltungspartner im Ausland ( Hotel,Flüge,Schiffseigner etc ).
Bei vorzeitiger Abmeldung oder Annullierung entstehen für den Gast bei Auslandreisen folgende Kosten:
Absage nach Ihrer Anmeldung: 30%
12-5 Wochen vor Reisebeginn 50%
4-1 Wochen vor Reisebeginn: 100% des Reisebetrages.
Kursabsage/Kursabbruch/Kursänderung:
Findet eine Reise oder eine Tourenwoche wegen zu kleiner Teilnehmerzahl oder aus höheren Gründen nicht statt, erhalten Sie so früh wie möglich Bescheid. Es wird Ihnen, wenn möglich, ein
gleichwertiger Ersatz vorgeschlagen. Falls dieser Vorschlag Ihnen nicht genehm ist, wird Ihnen die volle Anzahlung zurückerstattet. Der Bergführer hat das Recht, bei Wetterumschlag, schlechten
Verhältnissen, je nach Können der Teilnehmer und aus Sicherheitsgründen das Programm abzuändern. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise oder einer Tourenwoche beschränkt sich die Rückerstattung auf die
nicht beanspruchten Transport-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten.
Haftung:
Durch Ihre Buchung erkennen Sie die Gefahren im Hochgebirge an. Auch in Begleitung eines hochqualifizierten Bergführers bleibt ein Restrisiko bestehen. Durch Ihre Unterschrift auf der Anmeldekarte
verzichten Sie auf jeglichen Schadenersatz gegenüber dem Veranstalter und dessen Bergführern und erklären sich mit den Allgemeinen Bedingungen einverstanden.
Bei Streitfällen ist ausschließlich das Gerichte in Visp zuständig. Bei Auslandtouren gelten zusätzlich die Versicherungsbestimmungen der Partnerorganisation (Reisebüros, Hotels, Schiffseigner
usw.).